CE-Kennzeichnung für Fenster im Denkmalbereich
Da es sich im Bereich der Denkmalpflege um Anfertigungen für den Einzelfall handelt, ist eine Kennzeichnung nach § 4 Abs. 4 Bau PG nicht erforderlich.
In den folgenden pdfs finden Sie dazu ausführliche fachliche Informationen:
CE-Kennzeichnung für Fenster
Isolierglasfenster
Kastenfenster
Kasten-Isolierglasfenster
Holzmuster