CE-Kennzeichnung für Fenster im Denkmalbereich

Da es sich im Bereich der Denkmalpflege um Anfertigungen für den Einzelfall handelt, ist eine Kennzeichnung nach § 4 Abs. 4 Bau PG nicht erforderlich.

In den folgenden pdfs finden Sie dazu ausführliche fachliche Informationen:

CE-Kennzeichnung für Fenster

Artikel          Ministerium

Isolierglasfenster

Höhenschnitt zweiflüglig

Querschnitt einflüglig

Querschnitt zweiflüglig

Kastenfenster

Höhenschnitt einflüglig

Höhenschnitt mit Kämpfer

Querschnitt zweiflüglig

Kasten-Isolierglasfenster

Höhenschnitt mit Kämpfer

Querschnitt dreiflüglig

Querschnitt einflüglig

 

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